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Die Straßen in Deutschland gehören zu den weltweit sichersten. Gemeint ist damit nicht nur der überdurchschnittlich gute Zustand der Infrastruktur, sondern auch der Risiko-Schutz der Unfallbeteiligten im Falle eines Unfalles – der auch auf den sichersten Straßen nie ausgeschlossen werden kann.

Die obligatorische Haftpflichtversicherung für Autos

Damit ein Auto dauerhaft auf den öffentlichen Straßen in Deutschland unterwegs sein darf, d. h., wenn der Fahrer diese nicht lediglich zur Durchfahrt nutzt, muss das Auto an der zuständigen Stelle registriert werden. Dieser Vorgang wird auch als Zulassung bezeichnet.

Zu den Voraussetzungen einer Zulassung des Autos gehört auch, dass der Fahrer eine Haftpflichtversicherung für das zuzulassende Auto vorweist. Denn § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes schreibt vor, dass der Halter eines Autos eine „Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Autos verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden“ abschließen muss.

Die Kfz-Haftpflicht, als obligatorische Autoversicherung, dient somit dem Zweck, dass die betroffenen Beteiligten im Falle eines Unfalles nicht auf ihre Regressansprüche verzichten müssen, nur, weil der Verursacher finanziell nicht in der Lage ist, die Schäden zu regulieren. Das braucht er auch nicht, denn an seiner Stelle übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten.

Die Funktion der Autoversicherung

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Mehr zu Kfz-Versicherungen finden Sie auf unserer Seite:

kfz-versicherung.co

Bei der Haftpflichtversicherung für Autos geht es somit einerseits um den Risiko-Schutz der Opfer, bei einem Autounfall nicht leer auszugehen, und andererseits um den Risiko-Schutz des Fahrers. Denn nicht selten können durch einen Verkehrsunfall Sachschäden im fünfstelligen Bereich entstehen.

Um den Fahrer in einem solchen Fall vor unzumutbaren Regressansprüchen zu schützen, kommt der Haftpflichtversicherungen für Autos auch die Funktion eines Risiko-Schutzes für den Fahrer zu. Fahrer sollten jedoch nicht blind darauf vertrauen, dass die Haftpflichtversicherung Schäden in unbeschränkter Deckungssumme reguliert.

Die gesetzliche Deckungssumme

Die Deckungssumme gibt an, bis zu welchem Betrag die Haftpflichtversicherung maximal haftet. Wie die Anlage zum § 4 des Pflichtversicherungsgesetzes es festschreibt, beträgt derzeit die gesetzliche Mindestanforderung an die Deckungssumme 7,5 Millionen Euro für Personenschäden.

Die gesetzliche Deckungssumme für Sachschäden beträgt 1,12 Millionen Euro und für sonstige Schäden mittelbarer Natur muss die Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000 € gerade stehen.

Risiko-Schutz des Autohalters geht vor

Damit der Autofahrer auch den vom Gesetzgeber gewollten Risiko-Schutz nutzen kann, muss gewährleistet sein, dass keine Haftpflichtversicherung mögliche Kunden abweisen kann. Deshalb schreibt der § 5 Absatz 2 der Haftpflichtversicherung vor, dass Versicherer grundsätzlich jeden Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages zu akzeptieren haben.

Dies widerspricht zwar dem im deutschen Zivilrecht zugrunde gelegten Prinzip der Privatautonomie. Diese spricht jedem – auch den Betreibern einer Haftpflichtversicherung für Autos – die Freiheit zu, selbst zu entscheiden, mit wem er Verträge abschließen will und mit wem nicht.

Da aber nach Auffassung des Gesetzgebers der Risiko-Schutz des Autofahrers vorgeht, erfährt die Privatautonomie hier eine ausnahmsweise Einschränkung.

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