Durch den Wechsel zu einem neuen Anbieter lassen sich laut Stiftung Warentest im Jahr mehrere hundert Euro sparen. Die Tester haben sich über 150 Tarife von mehr als 70 KFZ-Versicherungsanbietern näher angeschaut und dabei festgestellt, dass erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Versicherern bestehen.
Individuelle Tarife
Autoversicherungen sind die Versicherungen, bei denen sich ein Vergleich der Anbieter am meisten lohnt. Denn hier fallen verschiedenste individuelle Merkmale bei der Beitragsfestsetzung ins Gewicht. Dazu gehören etwa Alter (20-Jährige zahlen deutlich mehr als 45-Jährige), Beruf (für manche Berufsgruppen wie Beamte gibt es spezielle Tarife), Garage (Garagenwagen sind in der Regel günstiger als Autos, die im Freien ihr Dasein fristen) oder Automodell (abhängig vom Modell wird die sogenannte Schadensfreiheitsklasse ermittelt). Kein Wunder also, dass sich bei vielen verschiedenen Kriterien auch viele verschiedene Tarife ergeben.
Stiftung Warentest rät dazu, nicht einfach bei der alten Versicherung zu bleiben, weil der Beitragssatz 2014 laut Rechnung niedriger ausfallen wird als 2013. Das bedeutet nämlich nicht automatisch, dass auch die Versicherung günstiger geworden ist. Klingt komisch? Das ist aber tatsächlich so. Denn ein niedrigerer Beitragssatz kann auch lediglich bedeuten, dass der Versicherte in eine günstigere Rabattstufe gerutscht ist. Demzufolge kann es sein, dass man zwar selbst weniger bezahlen muss, der Grundbetrag des Versicherers aber gestiegen ist. In diesem Fall sollte man prüfen, ob nicht ein anderer Anbieter einen günstigeren Tarif im Portfolio hat.
Grundbetrag errechnen
Ein Beispiel: Der Rechnungsbetrag für 2014 beträgt 300,– € (bei einer Rabattstufe von 60 %); im Vorjahr waren es noch 329,– € (bei einer Rabattstufe von 70 %). Ist die Versicherung nun tatsächlich günstiger geworden? Hier lohnt es sich, den Grundbetrag zu ermitteln, um herauszufinden, ob der Anbieter wirklich so günstig ist, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag.
So lässt sich der Grundbetrag des Vorjahres berechnen (vorausgesetzt ist die Rabattstufe 70 % und ein Rechnungsbetrag von 329 €):
329 × 100 : 70 = 470
Auf die gleiche Weise berechnet man nun den aktuellen Grundbetrag (vorausgesetzt ist die Rabattstufe 60 % und ein Rechnungsbetrag von 300 €):
300 × 100 : 60 = 500
In diesem Beispiel hätte sich der Grundbetrag um 30,– € erhöht. Die man nicht unbedingt mittragen muss, wenn man sich um einen Anbieterwechsel bemüht. Doch der Grundbetrag ist längst nicht die einzige Stolperfalle, die sich in KFZ-Versicherungspolicen findet. Es gibt noch einige weitere Punkte, auf die man ganz besonders achten sollte, wenn man über den Wechsel zu einem anderen Anbieter nachdenkt.
1. Vertrag genau durchlesen
Dabei sollte man ganz genau prüfen, wie hoch die Rückstufungen sind, die ein Versicherer im Schadensfall vornimmt – hier gibt es teils gravierende Unterschiede zwischen den Anbietern.
2. Kündigungsfrist beachten
Während es früher üblich war, den Autoversicherungsvertrag bei fristgerechter Kündigung zum 1. Januar zu beenden, lassen immer mehr Anbieter die Police genau an dem Tag beginnen, an dem das Auto angemeldet wurde. Darauf sollte man unbedingt achten, bevor man den Vertrag kündigt.
3. Schadensfreiheitsklasse bestätigen lassen
Der Verbraucherzentrale Bayern liegen einige Fälle vor, in denen der alte Anbieter der neuen Versicherung eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse übermittelt hat, als sie in der Rechnung aufgelistet war. Man sollte sich daher auf jeden Fall die aktuelle Schadensfreiheitsklasse schriftlich bestätigen lassen.
4. Nicht vorschnell kündigen
Wer seine alte Versicherungspolice kündigt, ohne die neue Versicherung sicher in der Tasche zu haben, riskiert, eine gewisse Zeit ohne Versicherung durch die Gegend zu fahren. Und das ist nicht nur verboten, sondern auch kostspielig. So muss man, wenn es zu einem Unfall kommt, mit seinem Privatvermögen haften. Besser, man sorgt also dafür, dass die alte Police erst dann aufgehoben wird, wenn die Laufzeit des neuen Vertrags bereits begonnen hat.
5. Vertragsvorschriften unbedingt erfüllen
Wer einen Garagenwagen bei der Versicherung angibt, sollte auch sicherstellen, dass diese Bedingung auch erfüllt werden kann. Selbiges gilt ebenso für andere Preisnachlässe wie Alleinfahrer, ältere Fahrer etc. Denn, wenn sich später herausstellen sollte, dass man die angegebenen Bedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, muss man mit Rückstufungen und empfindlichen Strafzahlungen rechnen.