Autoersicherung: Für diese Schäden brauchen Sie eine Teilkaskoversicherung

Geschrieben von
Charlotte Bodinek

Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die der Halter nicht selbst verursacht hat. Für Vandalismus allerdings kommt nur die Vollkaskoversicherung auf. Die klassischen Schäden, die eine Teilkaskoversicherung reguliert, sind Glasbruch (meistens durch Steinschlag), Sturm- und Hagelschäden, Diebstahl auch von Teilen und Schäden durch einen Wildunfall. Eine Teilkaskoversicherung können Fahrer optional abschließen. Bei sehr alten Autos lohnt sie sich eher nicht, bei sehr neuen und hochwertigen Autos hingegen ist sie als Teil der Vollkaskoversicherung sehr sinnvoll. Damit sind die Halter zusätzlich gegen Vandalismus und selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Für eine Teilkaskoversicherung gibt es bestimmte Erweiterungen, darunter „erweiterte Wildschäden“ und „grobe Fahrlässigkeit“.

Regulierte Schäden durch die Teilkaskoversicherung

  • Diebstahl (auch Raub und Einbruchteilediebstahl)
  • Schäden durch Marderbiss
  • Sturm-, Hagel-, Blitzschlag- und Überschwemmungsschäden, wenn der Fahrer sich dem Naturereignis entsprechend angemessen verhalten hat
  • Glasbruch: Das betrifft unter anderem den Steinschlag. Wenn dieser per Smart Repair repariert werden kann, übernimmt die Teilkaskoversicherung die kompletten Reparaturkosten (rund 100 €) trotz einer Selbstbeteiligung des Halters. Daher sollte ein Steinschlag rasch gemeldet und repariert werden, denn der Schaden vergrößert sich mit der Zeit.
  • Brand oder Explosion
  • Kurzschlussschäden
  • Haarwildschäden (Haarwild laut Bundesjagdgesetz), bei guten Tarifen alle Tierschäden

Beitragsberechnung der Teilkaskoversicherung

Der Beitrag richtet sich nach der Typen- und der Regionalklasse, einen Schadenfreiheitsrabatt gibt es nicht. Diesen gewähren sowohl die Haftpflicht– als auch die Vollkaskoversicherung. Er entfällt bei der Teilkasko, weil der Fahrer die versicherten Schäden praktisch nicht verhindern kann. Aus diesem Grund kann es für Fahrer mit langer Schadenfreiheit günstiger sein, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Des Weiteren ist zu beachten, dass eine Versicherungsgesellschaft beim Abschluss der Teilkaskoversicherung nach den Vorschäden der letzten zwei Jahre fragt und bei entsprechenden Schäden (Haftpflicht, Voll- und Teilkasko) wahrscheinlich einen teureren Tarif anbietet. Weitere Faktoren für den Tarif sind:

  • jährliche Kilometerleistung
  • Alter des Fahrzeugs
  • Alter des oder der Fahrer

Halter können eine Selbstbeteiligung und eine Werkstattbindung wählen, um die Prämie zu senken.

Erweiterungen der Teilkaskoversicherung

Als sinnvoll gelten der Schutz gegen grobe Fahrlässigkeit (die Versicherung reguliert z. B. auch bei zu schnellem Fahren), der Schutz gegen Folgeschäden von Marderbissen (schützt auch bei Motorschaden) und die Deckung gegen erweiterte Wildschäden. Dabei ist der Halter/Fahrer auch geschützt, wenn es zum Zusammenstoß mit einer Kuh, einem Pferd, einem Hund, einer Katze, einem Schaf und ähnlichen Tieren kommt. Das im Basistarif definierte Haarwild sind Wildschweine, Rehe, Füchse und andere Waldtiere.

Vollkasko oder Teilkasko wählen?

Die Vollkasko kann für Fahrer mit langer Schadenfreiheit günstiger sein. Sie schließt die Teilkasko mit ein, obgleich es sich um verschiedene Versicherungsbereiche handelt. Fahrer können für ihre Teil- und Vollkasko Selbstbeteiligungen in unterschiedlicher Höhe wählen. Die Vollkasko gewährt einen Schadenfreiheitsrabatt, der dazu führt, dass der anteilige Teilkaskoversicherungsbeitrag im Gesamtpaket der Voll- und Teilkaskoversicherung günstiger wird, wenn es bei der Schadenfreiheit bleibt. Auch das kann zur Vollkaskoversicherung motivieren. Umgekehrt wird der Schadenfreiheitsrabatt nicht durch einen Teilkaskoschaden belastet. Als Orientierung gilt, dass für jeden Neuwagen eine Vollkaskoversicherung empfohlen wird, während Halter von Fahrzeugen mit einem Alter bis zu etwa acht Jahren und einem Fahrzeugwert ab 4.000 € meistens eine Teilkaskoversicherung wählen.

Teilkasko: Welche Selbstbeteiligung ist angemessen?

Eine Selbstbeteiligung von 150 € gilt praktisch als Standard. Der Beitrag hält sich damit in Grenzen, denn die Versicherung muss nicht für jeden kleinen, verwaltungsaufwendigen Schaden aufkommen. Bei höherer Selbstbeteiligung sinkt der Beitrag langsamer ab. Das ist aber bei den Gesellschaften unterschiedlich geregelt und kann auch vom Fahrzeugtyp abhängen. Die Selbstbeteiligung reguliert nämlich sehr viele Schäden, die alltäglich sind und in der Summe teuer werden, etwa Kratzer, Beulen und Glasbruch, wenn die Smart Repair nach einem Steinschlag nicht mehr hilft. Fahrer müssen sich bei der Wahl der Selbstbeteiligung fragen, was an ihrem Wagen teuer sein könnte.

Zeitwertersatz durch die Teilkasko beachten

Die Teilkasko erstattet in den meisten Fällen den Zeitwert. Das ist der Grund, weshalb sie sich für ältere Autos kaum noch lohnt. Auch diesbezüglich sollten sich die Fahrer vor dem Abschluss der Police darüber informieren, welcher Schutz für ihr Fahrzeug sinnvoll ist.

Teilkasko: Fazit

Für jüngere Fahrzeuge lohnt sich die Teilkaskoversicherung mit einer mäßig hohen Selbstbeteiligung. Sie deckt die häufigsten Schäden – ausgenommen Unfallschäden – ab, die einem Fahrzeug widerfahren. Bei sehr jungen Autos, bei Neuwagen und bei langer Schadenfreiheit des Halters lohnt sich oft eher die Vollkaskoversicherung.

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