Vollkaskoversicherung

Geschrieben von
Charlotte Bodinek

Die Kfz-Vollkaskoversicherung deckt selbst verschuldete Unfälle und Vandalismusschäden ab. Sie schließt in der Regel eine Teilkaskoversicherung mit ein, jedoch handelt es sich um getrennte Vertragsteile, für die der Versicherungsnehmer auch eine gesonderte Selbstbeteiligung vereinbaren kann.

Man empfiehlt für die Vollkaskoversicherung grundsätzlich eine Selbstbeteiligung von 300 €, es kann auch mehr sein. Bei der enthaltenen Teilkasko sollten mindestens 150 € gewählt werden. Ein Fakt ist beim Abschluss der Police wichtig: Die Versicherung sollte ihren Tarif so gestaltet haben, dass auf die „Einrede grober Fahrlässigkeit“ verzichtet wird. Ansonsten riskiert der Fahrer gerade bei den Schäden, auf die es ankommt – nämlich die durch sein Fehlverhalten – den Versicherungsschutz.

Empfehlung für die Vollkaskoversicherung

Mit dieser Police sind Autofahrer sicher geschützt als mit der Teilkasko, denn sie deckt mit dem Einschluss der Teilkaskoversicherung alle Schäden ab. Unter die Teilkasko fallen:

  • Brand oder Explosion
  • Glasbruchschäden inklusive Steinschlag
  • Diebstahl (auch durch Raub oder Einbruchteilediebstahl)
  • Kurzschluss und nachfolgender Schmorschaden
  • Marderbiss
  • Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Blitzschlag
  • Wildunfälle

Mit der Vollkaskoversicherung kommen die selbst verschuldeten Unfälle und Schäden durch Vandalismus hinzu. Auch für Schäden mit Unfallflucht des Unfallgegners kommt die Vollkasko auf.

Ausschlüsse aus der Vollkaskoversicherung

Zwar versichert die Vollkasko selbst verschuldete Schäden, es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Versicherung nicht zahlt:

  • Unterschlagung, wenn ein Versicherungsnehmer das Fahrzeug jemandem zum Gebrauch – auch zum Zwecke der Probefahrt an einen vermeintlichen Kaufinteressenten – überlässt
  • unangemessenes Verhalten bei Unwetter
  • Reifenschäden (von einigen Versicherern eingeschlossen)

Diese Ausschlüsse sollten genau beachtet werden. Es kann der Fall sein, dass die Vollkasko nicht zahlt, wenn der Fahrer bei einem drohenden Unwetter mit Starkregen nicht sein Auto aus der Tiefgarage holt.

Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung

Eine Selbstbeteiligung muss für die beiden Vertragsbestandteile der Teilkasko und der Vollkaskoversicherung gesondert vereinbart werden. Für die Teilkasko lohnen sich so gut wie immer 150 €, bei der Vollkasko geht man pauschal von 300 € aus. Doch vielfach empfehlen Experten 500 bis 1.000 €, weil die daraus resultierende Eigenregulierung eines Schadens den Schadenfreiheitsrabatt erhält.

Wie hoch eine Selbstbeteiligung gewählt wird, hängt sehr stark vom eigenen Fahrstil ab. Die Vollkaskoversicherung soll den Fahrer in erster Linie vor selbst verursachten Schäden schützen. Davon sind einige FahrerInnen stark, andere nur kaum betroffen. Wer als FahranfängerIn bisher nicht richtig einparken kann und gleichzeitig einen Neuwagen fährt, sollte nicht auf die Vollkaskoversicherung verzichten und muss nun entscheiden, bis zu welchem Limit die entstehenden Schäden – zerborstene Scheinwerfer, Beulen und Kratzer – selbst getragen werden sollen.

Ebenso darf man etwas älteren, fahrlässig gewordenen Fahrern mit einem schicken, teuren Auto raten, nicht auf die Vollkaskoversicherung zu verzichten und die Selbstbeteiligung gründlich zu bedenken. Es ist immer eine Abwägung zwischen den drei Faktoren

  • Kosten eines Schadens,
  • Prämienersparnis durch die Selbstbeteiligung und
  • Vermeiden der Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse durch Eigenregulierung

abzuwägen. Die hieraus resultierende Rechnung ist sehr komplex. Sie wird noch komplizierter, weil sich der eigene Fahrstil im Laufe des Lebens ändert. Erst werden Autofahrer sicherer, ab dem 50. bis 60. Lebensjahr wieder unsicherer. Auch das Wohnumfeld spielt eine große Rolle, denn die Vollkaskoversicherung schützt schließlich auch vor Vandalismus. Wer nach dem 30. Lebensjahr in ein Eigenheim mit Garage zieht und inzwischen ein sicherer Autofahrer geworden ist, hat weder selbst verschuldete Unfälle noch Vandalismus in hohem Maße zu befürchten. Diese Personengruppe kann ruhig eine hohe Selbstbeteiligung wählen, weil es wohl selten zu Vollkaskoschäden kommen wird, aber die Prämienersparnis dadurch sehr hoch ausfällt.

Vollkaskoversicherung: verwirrender Tarif-Dschungel

Durch den harten Wettbewerb der Autoversicherer untereinander wurden in den vergangenen Jahren immer mehr Tarife kreiert, die von Hand praktisch nicht mehr miteinander zu vergleichen sind. In bestimmter Weise tragen sie auch den komplexen Bedingungen bei modernen Kraftfahrzeugen Rechnung. So mindern (anerkannte) Wegfahrsperren und Alarmanlagen den Beitrag. Der Teilkaskoschutz gegen Schäden durch Wildunfälle wird vielfach auf alle Tiere oder auf viele Tierarten, aber beispielsweise nicht auf Vögel ausgedehnt.

Es gibt noch wesentlich mehr solcher Bedingungen, sodass auch Versicherungsmakler nur noch PC-gestützt einen seriösen Vergleich bei der Vollkaskoversicherung durchführen können. Zudem spielen bei der Vollkaskoversicherung die Regional- und Typklassen eine große Rolle. Diese unterscheiden sich aber von den Tarifberechnungen für die Haftpflicht- und die Teilkaskoversicherung. Der Abstellort eines Wagens (Stellplatz, Garage oder öffentliche Straße) ist ebenso bedeutsam wie die Person des Fahrers und die jährlich gefahrenen Kilometer.

Selbst die Berufsgruppe und familiäre Verhältnisse berücksichtigen viele Versicherer. Der Kunde weiß nicht, welches Merkmal mit welcher Gewichtung in den Tarif einfließt, doch das muss er auch nicht. Für den Vergleich gibt er alle erforderlichen Daten in ein Vergleichsportal ein und lässt sich die Ergebnisse anzeigen, um die günstigste Vollkaskoversicherung zu ermitteln.

Optionen der Vollkaskoversicherung

Verschiedene Optionen erweitern den Service bei der Vollkaskoversicherung und können sie auch günstiger machen. Es gehören die folgenden Möglichkeiten dazu:

  • Werkstattbindung: Der Versicherer schreibt eine bestimmte Werkstatt vor und bietet dafür einen Prämiennachlass von bis zu 20 Prozent an. Hinzu können Serviceleistungen kommen, etwa ein Abhol- und Bringdienst und ein Ersatzfahrzeug, wenn der eigene Wagen in der Werkstatt ist. Bei Neuwagen müssen die Fahrer genau hinschauen: Der Hersteller muss mit der Werkstatt des Versicherers einverstanden sein, sonst könnte die Herstellergarantie erlöschen.
  • Verzicht auf die Einrede einer groben Fahrlässigkeit: Diese Option erhält den Versicherungsnehmer seinen Vollkaskoschutz, wenn er zu schnell gefahren ist. Straftaten wie Trunkenheitsfahrten sind allerdings nicht versicherbar, zumindest droht ein satter Regress.
  • Marderbisse mit Folgeschäden zu versichern deckt den möglichen Motorschaden durch einen Marderbiss ab.
  • Erweiterte Wildschäden oder Schäden durch Tiere aller Art sollten Autofahrer gern versichern lassen. Das Haarwild ist kaum eine größere Gefahr als der Hund, die Katze, ein Vogel oder auch eine Kuh.

Wie ist die günstigste Vollkaskoversicherung zu finden?

Empfohlen wird der Vergleich von mehreren Versicherungsgesellschaften. Zum Schluss verbleibt noch ein Tipp für diejenigen Autofahrer, die überlegen, ob sich der Vollkaskoschutz für sie lohnt: Eine Vollkaskoversicherung kann bei einigen Gesellschaften günstiger als eine Teilkaskoversicherung sein. Der Hintergrund: Die Teilkasko inkludiert bislang nur bei sehr wenigen Direktversicherern einen Schadenfreiheitsrabatt, die Vollkaskoversicherung wird hingegen grundsätzlich mit diesem Rabatt berechnet. Wer nun sehr lange unfallfrei gefahren ist, kann mit einer Vollkasko, welche die Teilkasko einschließt, unter Umständen günstiger fahren als mit einer Teilkaskoversicherung ohne SF-Rabatt.

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