Die Schadenfreiheitsklasse (SFK) auch Schadenfreiheitsrabatt (SFR) genannt, führt vorrangig in der Kfz-Haftpflicht– und Vollkaskoversicherung zu niedrigeren Beiträgen nach schadenfreien Jahren. Die SF-Klasse steigt dementsprechend, nach einem durch den Versicherer regulierten Schaden wird sie hingegen wieder zurückgestuft. Dagegen können sich die Fahrer mit einem Rabattretter oder mit der Eigenregulierung von Schäden schützen. Einen Schadenfreiheitsrabatt gibt es übrigens nicht nur in der Kfz-Versicherung, auch in der privaten Haftpflicht, in der Kranken-, Hausrat-, Wohngebäude-, Rechtsschutz- und Glasbruchversicherung existieren solche Systeme.
Gibt es wirklich keinen SFR in der Teilkaskoversicherung?
Überwiegend wird auf das Rabattsystem in dieser Sparte verzichtet. Das hat Gründe: Die Teilkaskoversicherung reguliert Fremdschäden am Fahrzeug, die der Fahrer praktisch nicht beeinflussen kann. Daher kann er durch einen Schadenfreiheitsrabatt weder belohnt noch durch eine Rückstufung bestraft werden. Dabei sind – bei vorsichtiger Fahrweise – die Teilkaskoschäden die häufigsten Schäden an einem Auto. Glasbruch (oft durch Steinschlag), Wildunfälle, Sturm- und Hagelschäden, Marderangriffe und dadurch ausgelöste Schmorbrände sind durch vorsichtiges Agieren oder aktives Eingreifen kaum zu verhindern. Daher entfällt bei der Teilkaskoversicherung der Schadenfreiheitsrabatt bei vielen Versicherern. Doch Vorsicht: Diese pauschale Aussage gilt seit einigen Jahren nicht mehr durchweg. Einige Gesellschaften – so etwa der Online-Versicherer Europa-go – wenden auch in der Teilkaskoversicherung ein SFK-System an. Das bedeutet, ein regulierter Teilkaskoschaden führt zu einer Höherstufung.
Grundsätzliche Funktionsweise des Schadenfreiheitsrabatts
Je länger ein Fahrer ohne Schaden fährt, desto höher steigt er in der Schadenfreiheitsklasse. Sein Versicherungsbeitrag sinkt dadurch von anfänglich 135 – 160 % in der Klasse M (abhängig von der Gesellschaft und weiteren Faktoren) auf 20 bis 25 % in der SF-Klasse 35, wenn er 35 Jahre ohne Schaden unterwegs war. Wenn die Versicherung einen Schaden in der Haftplicht- oder Vollkasko regulieren muss, stuft sie den Schadenfreiheitsrabatt herunter. Daher lohnen sich zwei Maßnahmen: Der Versicherungsnehmer kann einen Rabattretter wählen oder den Schaden selbst bezahlen. Je nach Schadensart erfolgt eine unterschiedliche Rückstufung in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Wer einen Haftpflichtschaden verursacht, aber dabei keinen Schaden über die Vollkasko regulieren lassen muss (zum Beispiel durch das Anfahren eines Fußgängers oder durch ausgelaufenes Öl und nachfolgenden Umweltschaden), wird in der SF-Klasse seiner Haftpflicht heruntergestuft, während die SFK der Vollkasko erhalten bleibt. Dasselbe gilt umgekehrt bei regulierten Vollkaskoschäden ohne Haftpflicht. Die SF-Klasse entspricht damit immer der Zahl der schadenfreien Jahre. Die Beitragssätze durften die Versicherer seit 1994 (Deregulierung des Marktes) frei entwickeln, daher gibt es heute Spannen in den einzelnen SF-Klassen.
Aufbau des Schadenfreiheitsrabattsystems
Die Schadenklassen beginnen mit Stufe M für Fahranfänger mit eigenem Fahrzeug, die daraufhin einen Beitrag zwischen 135 – 160 % zahlen. Der Schadenfreiheitsrabatt kann schon in der nächstfolgenden Stufe 0 beginnen, denn die meisten Versicherer bepreisen diese mit 86 – 90 % in der Haftpflicht. In der Vollkasko sind es 86 – 120 %. Diese Stufe erreichen etwa junge Fahrer, die bereits mit dem Auto der Eltern unterwegs waren und nun erstmalig einen eigenen Wagen versichern, aber die Fahrerlaubnis bisher nicht länger als drei Jahre besitzen. Bei Schäden in dieser Phase können sie in die M oder auch in eine Stufe S (90 – 100 % in der Haftpflicht) zurückgestuft werden, die Stufe S wenden aber nicht alle Versicherer an. Wer den Führerschein schon über drei Jahre besitzt, aber bislang kein eigenes Fahrzeug versichert hatte, wird in die SFK ½ eingestuft (70 – 76 % in der Haftpflicht, 57 – 70 % in der Vollkasko), nach einem Jahr des unfallfreien Fahrens mit dem eigenen Wagen folgt die SFK 1 mit 60 – 61 % in der Haftpflicht und 53 – 64 % in der Vollkasko. Wer sofort nach dem Erhalt des Führerscheins ein eigenes Fahrzeug versichert und ein Jahr lang die Versicherung nach der SFK M gezahlt hat sowie keine Schäden zu regulieren hatte, gelangt von der Stufe M in die SFK 1. Wer von SFK 0 auf SFK gelangen will, musste den Vertrag mit SFK 0 schon am 1. Januar des betreffenden Jahres abgeschlossen haben. Für einen Übergang von SFK ½ auf SFK 1 musste der Vertrag im Jahr mindestens 180 Tage bestanden haben.
Wie erfolgt die Rückstufung im Schadensfall?
Die Rückstufung erfolgt natürlich nicht generell auf die SF-Klasse 1 oder 0, sondern um einige Klassen je nach erreichter SF-Klasse, nach der Zahl der Schäden pro Jahr (bei drei Schäden kann eine Rückstufung in die Klasse M erfolgen) und auch abhängig vom Versicherer. Die Gesellschaften wenden eigene Rückstufungstabellen an. Hier ein Beispiel, wie die Rückstufung bei einem Schaden aussehen könnte:
- von SF 1 auf SF S
- von SF 3 auf SF 1
- von SF 5 auf SF 2
- von SF 8 auf SF 4
- von SF 12 auf SF 5
- von SF 18 auf SF 7
- von SF 23 auf SF 10
- von SF 28 auf SF 22
Da die Beiträge etwa in der Stufe 5 für die Haftpflicht rund 45 %, in der SFK 12 rund 35 % betragen, sind die Mehrkosten nach einer Rückstufung berechenbar. Sie unterscheiden sich aber zwischen den Gesellschaften, weil die Versicherer diese Prozente in einem gewissen Korridor frei gestalten dürfen und weil sie unterschiedlich zurückstufen. Wie die Rückstufungstabelle genau aufgebaut ist, dürfte nur auf Anfrage beim jeweiligen Versicherer zu erfahren sein. Größere Schäden führen sicherlich zu einer höheren Rückstufung.
Rabattretter, Rückstufung und Wechsel des Versicherers
Kfz-Halter können sowohl einen Rabattretter wählen als auch ihren Rabatt bei der Versicherungsgesellschaft zurückkaufen. In beiden Fällen müssen sie aber Kunde dieses Versicherers bleiben. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer werden sie in die ganz normale SFK gemäß ihrem Schadenverlauf eingestuft. Der neue Versicherer kann wiederum andere Prozente zugrunde legen, sodass in solchen Fällen ein recht kniffliger Vergleich der Tarife ansteht. Das wird noch komplizierter, wenn etwa durch den Schaden das eigene Fahrzeug so beschädigt wurde, dass es zu einem Neukauf kommt, und/oder wenn der Fahrer den Wohnort wechselt. Es kämen dann zur veränderten SFK noch die veränderten Typ- und Regionalklassen hinzu. Das hört sich sehr umständlich an, ist es aber nicht. Ein einfacher Vergleich der Tarife beim bisherigen und beim möglichen neuen Versicherer schließt alle möglichen Faktoren ein und zeigt die Kosten mit oder ohne Wechsel der Versicherungsgesellschaft sowie mit oder ohne Rabattrückkauf (falls kein Rabattretter besteht) auf.